Glücklicherweise können wir heute doch wieder einmal von erfreulichen Urteilen berichten. Im August 2007 fuhren zwei Betroffene mit einem Lkw durch Deutschland, auf dem das Bild von Rudolf Hess mit der Aufschrift “Rudolf Hess … Mord verjährt nicht …” angebracht war. Die Polizei hielt den Wagen fest und leitete mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betroffenen ein mit der Begründung, diese Aufschrift stelle eine “Belästigung der Allgemeinheit” gemäß § 118 OWiG dar.
Rudolf Hess: Für die einen ist er Vorbild, Held und Märtyrer und für die anderen einfach nur ein totzuschweigender Mann. Da wir zu Ersteren gehören und in einem Staat leben, der die deutschdenkende Minderheit unterdrückt, dürfen wir nicht offen geschichtliche Wahrheiten darstellen. Geschichte schreiben, das bleibt nur den Hitchcocks und Wiesenthals vorbehalten. Wehe, ein Deutscher findet mal etwas heraus, was ganz und gar nicht so in den Geschichtsbüchern steht – oder, Allah erbarme, ein Deutscher bildet sich sogar noch seine Meinung gegen ein Fremdherrschaftssystem der aller übelsten Sorte und steht zu den Helden seines Volkes.
Bei wolkenbruchartigem Regen, einsetzend tatsächlich Punkt 19.30 Uhr, trafen sich heute Polizei (als Großaufgebot) und Antifa (als kleines Häufchen) vor dem Karl-Marx-Denkmal. Nicht zum Plaudern, nein, mit hehrem Ziel: Verhinderung einer spontanen Aktion zur Erinnerung an den vor 22 Jahren in alliierter Haft ermordeten Rudolf Heß. Blöd nur, die Nazis saßen derweil schon längst wieder im Trockenen! Die sind nämlich nicht so dumm wie die Antifa aussieht, auch wenn der die Dusche zumindest nicht geschadet haben sollte, und hatten ihr Schärflein längst im Trockenen:
Wieder wird der Polizeiapparat mobilisiert, Urlaubssperren verhängt, Versammlungsverbote ausgesprochen, Sondergesetze erlassen. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rudolf-Heß Gedenkmarsch in Wunsiedel bleibt nun auch im fünften Jahr in Folge aus. Alles Erdenkliche wird getan, um die entscheidenden Punkte herauszuhalten, nicht zum öffentlichen Diskussionsgegenstand werden zu lassen, die für Rudolf Heß – nach 46 Jahren Haft – in seiner Ermordung endeten:
Wie bereits erwartet, wurde das Verbot für den diesjährigen Heß-Gedenkmarsch am 22.08.2009 in Wunsiedel auch vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt (Beschluß vom 29.07.2009, Az. 10 CS 09.1604). Mit gleicher Begründung wie in den Vorjahren. Ein Rechtsmittel im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gibt es dagegen bekanntlich nicht. Es darf also munter weiter gewartet werden auf einen Grundsatzbeschluß des Verfassungsgerichtes.
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