Im Prozess um den Tod von Daniel S. am Bahnhof Kirchweyhe wird es keine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags geben. Das Gericht kann dem Angeklagten einen Tötungsvorsatz nicht nachweisen. Wie der Vorsitzende Richter Joachim Grebe am Verdener Landgericht am Mittwoch verkündete, wird das Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge nach Jugenstrafrecht gesprochen. Dieser Schuldspruch würde ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.
Das Urteil gegen den Angeklagten Cihan A. wird vermutlich noch im Februar gesprochen, so Grebe weiter. Bereits in der vergangenen Woche hatte der Richter angekündigt, er wolle den Prozess nun „zügig beenden“.