[img='http://www.rocknord.net/forum/upload/avatars/utool_f_1281554306_2.jpg','left'] Die „Thor Steinar“-Vertriebsfirma MediaTex aus dem brandenburgischen Mittenwalde hatte „Storch Heinar“-Erfinder Mathias Brodkorb (MdL, SPD) wegen Verletzung von Markenrechten und Verunglimpfung verklagt. (AZ: 3 O 5617/09). Der grenzdebile Juso-Storch ist ein zerzaustes Federvieh mit Chaplin-Bärtchen und Pisspottsturzhelm. Sein Konterfei wird seit 2008 auf T-Shirts per Internet verkauft. Zum weiteren Storchen-Sortiment gehören die GröTaZ, die „größte Tasse aller Zeiten“, blaue FDJ-Leibchen mit dem Spruch "Braune Szene wegputzen", "Kältekreuz - unverboten" und ähnlich werbeagentur-gebügeltes Wortgeklingel.
[imgr]http://www.rocknord.net/forum/…/utool_f_1281556600_2.jpg[/imgr] Richter Horst Rottmann befand, zwischen „Storch“ und „Thor“ bestünde weder beim Namen noch bei der bildlichen Darstellung Verwechslungsgefahr. Ein wesentliches Kriterium für eine Markenrechtsverletzung entfalle damit. „Storch Heinar“ sei eine Persiflage und stehe somit unter dem Schutz der Kunstfreiheit. Bereits in der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte der Richter der Firma MediaTex geraten, die Klage wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückzuziehen, diese bestand jedoch auf einem Urteil.
Sollte jemand den Gedanken hegen, zwischen dem Richter und einem Arsch mit Ohren bestünde eine Verwechslungsgefahr, dann wird es sich im Zweifelsfalle wohl nur um eine künstlerisch überhöhte Darstellung von kritischen Interpretationen schmieriger Gesinnungsjustiz einerseits und linksverluderter Komplizenschaft andererseits handeln können!
Quelle: RockNORD Recherche, dpa