[img='http://www.qpic.ws/images/ppC83951.jpg','left'] Der frühere Passauer Polizeichef Alois Mannichl (53) und die örtliche Staatsanwaltschaft sind mit ihrem Versuch gescheitert, gegen den NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt und den Sprecher der Nationaldemokraten, Klaus Beier, strafrechtlich vorzugehen. Hat ein aktueller Beschluss des Landgerichts Passau auch künftig Bestand, dürfen sich die NPD-Funktionäre weiterhin kritisch über den heutigen Leitenden Kriminaldirektor äußern. Kurz nach dem Fürstenzeller Messerattentat auf Alois Mannichl am 13. Dezember 2008 hat sich die NPD im Internet zu dem Vorfall geäußert:
"Der Passauer Polizeichef hat sein Amt wiederholt missbraucht und mit Hilfe seines Polizeiapparates die nationale Opposition verfolgt", hieß es dort. Wegen des Verdachts der üblen Nachrede stellte Mannichl gegen die presserechtlich Verantwortlichen, NPD-Chef Voigt und seinen Sprecher Beier, Strafanträge. Da das Amtsgericht den Erlass der Strafbefehle ablehnte und die Staatsanwaltschaft umgehend Beschwerde einlegte, ging der Vorgang zur Entscheidung an die 1. Strafkammer des Landgerichts. Diese sah in den Aussagen der NPD keine strafrechtlich relevanten Tatsachenbehauptungen, sondern lediglich zulässige Meinungsäußerungen.
Alois Mannichl kleinlaut: "Ich akzeptiere das. Wir leben in einem Rechtsstaat, die Argumentation der Richter ist nachvollziehbar."
Quelle: Passauer Neue Presse